Faulbrutuntersuchungen

Faulbrutuntersuchungen


Für Faulbrutuntersuchungen gibt es drei Möglichkeiten:



1. Das Monitoring: Der Landesverband stellt unserem Kreisverband jedes Jahr 33 Proben-Untersuchungen zur Verfügung. Unser Kreisverband ist in drei Bereiche eingeteilt: Nord/Petershagen, Mitte/Minden und Süd/Porta Westfalica. Jedes Jahr werden die Proben an einem der Bereiche gegeben und die dortigen Bienenstände stichprobenartig untersucht. Für den Imker oder die Imkerin sind diese Untersuchungen kostenlos. Zuständig für diese Untersuchungen sind die Bienensachverständigen der Vereine.


2. Gesundheitszeugnis: Für eine Wanderung oder beim Kauf von Bienen in Gebiete außerhalb des Kreises Minden wird immer ein Gesundheitszeugnis benötigt. Der verkaufende Imker oder die verkaufende Imkerin beauftragt für die Untersuchung einen Bienensachverständigen. Das Probenmaterial wird an ein zugelassenes Labor, z.B. das Chemische Veterinärsamt in Detmold, geschickt. Die Untersuchung kostet ca. 40 €. Mit dem Untersuchungsergebnis kann dann beim Veterinärsamt des Kreises Minden das Gesundheitszeugnis beantragt werden. Die Wandererlaubnis ist kostenpflichtig (ca. 10 €). Das Gesundheitszeugnis gilt nur neun Monate, muss aber nach dem 01.09. erstellt worden sein, wenn es im nächsten Jahr genutzt werden soll (z.B. Wanderung im Frühjahr).


3. Einfache Untersuchung: Unabhängig von Wanderung oder Verkauf kann jeder Imker und jede Imkerin selbst jederzeit Futterkranzproben zur Untersuchung einschicken. Auch hier muss das Probenmaterial ins Labor geschickt werden. Das Ergebnis kann jedoch nicht für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses verwendet werden, wenn der Probenzieher kein Bienensachverständiger war. Beim Verkauf von Bienen innerhalb des Kreisgebietes sollte eine Untersuchung vorhanden sein.


Bei allen drei Proben nimmt man nach Möglichkeit Honig aus der Umgebung der Brut, dem Futterkranz der Brutwabe. Es müssen nicht alle Völker einzeln beprobt werden, sondern man macht Sammelproben mit Honig von bis zu sechs Völkern. Sammelproben sollen mindestens 100 g Honig-Wachsmischung haben, eine Einzelprobe 50 g. Das ist das Standardverfahren. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass man auch eine Brutwabe untersuchen lassen kann. Gemülluntersuchungen auf Faulbrut sind noch nicht üblich. Die Labore haben ihre eigenen Formulare, z.B. Anleitung zur Probennahme und/oder Begleitschreiben für die Proben; man findet sie im Internet auf der Seite der Institute.

 


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